Infos zum Rechtsgebiet Werkvertragsrecht
Werkverträge reichen von Alltäglichkeiten, Reparaturen bis zum Bau eines Hauses. Jeder der Werkvertragsleistungen anbietet schuldet einen Erfolg - das bestellte Werk. Um dem Vertragsgegenstand gerecht zu werden, hat der Unternehmer das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln herzustellen. Als Verbraucher haben Sie ihm Falle mangelhafter Leistung Nacherfüllungs-, Minderungs- und Schadensersatzrechte, die umfassend gegenüber dem Unternehmer geltend gemacht werden können. Zudem steht Ihnen das Recht auf Selbstvornahme und Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu. Zu beachten ist hierbei, dass nicht alle Gewährleistungsrechte nebeneinander bestehen und die Verjährungsvorschriften gesondert geregelt sind. Dies gilt auch für Bauwerke.
Nachdem Sie Ihren Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht haben und dieser nicht erfüllt wird, besteht die Möglichkeit die anderen Gewährleistungsrechte gleichzeitig bzw. einzeln zu fordern. Gerne überprüfen wir Ihre Ansprüche gegen den von Ihnen beauftragen Unternehmer. Oftmals können somit langwierige Verzögerungen vermieden werden. Im Falle des Unterliegens hat die Gegenseite sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten, im außergerichtlichen Verfahren im Falle des Verzuges die Anwaltskosten zu tragen.
Keltergasse 5