Infos zum Rechtsgebiet Verkehrsrecht

Es ist bekannt, dass Geschädigte ohne Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung weniger herausholen als jene, die sich eines Rechtsbeistandes bedienen.

Der zum Schadensersatz verpflichtete Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist auch zur Erstattung der Anwaltskosten des Geschädigten verpflichtet. Somit bleibt ihr Kostenrisiko bei professionellem Schadensmanagement relativ gering. zurück