Nach einem Unfall sollte der erste Kontakt immer ein Anwalt mit einschlägiger Erfahrung im Verkehrsrecht sein. Nur so ist Ihre Interessensvertretung als Geschädigter gewährleistet. In vielen Fällen ist die Haftungsfrage nicht eindeutig und eine Frage des Einzelfalls. Die gegnerische Versicherung wird immer der Auffassung sein, dass Sie eine Teilschuld am Unfall haben.
Schon gar nicht zu erwarten ist, dass man Sie bei einem Unfall mit Personenschaden darüber aufklären wird, dass Sie in bestimmten Fällen einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben und während der Instandsetzung Ihres Fahrzeugs Ihnen ein Mietfahrzeug zu stellen oder Nutzungsausfall zu bezahlen ist. Bei neueren Fahrzeugen ist häufig ein Ersatz für den Minderwert auch nach Instandsetzung zu bezahlen.
Es ist bekannt, dass Geschädigte ohne Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung weniger herausholen als jene, die sich eines Rechtsbeistandes bedienen.
Der zum Schadensersatz verpflichtete Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist auch zur Erstattung der Anwaltskosten des Geschädigten verpflichtet. Somit bleibt ihr Kostenrisiko bei professionellem Schadensmanagement relativ gering. zurück
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