Strafrecht
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Strafverteidigung. Sollte Ihnen eine Straftat zur Last gelegt werden, empfiehlt es sich, schnellstmöglich einen Anwalt zu konsultieren.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Strafverteidigung. Sollte Ihnen eine Straftat zur Last gelegt werden, empfiehlt es sich, schnellstmöglich einen Anwalt zu konsultieren.
Strafverteidigung
Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte in einem Strafverfahren dient der Strafverteidiger. Dieser steht als unabhängiges Organ der Rechtspflege auf Augenhöhe mit dem Staatsanwalt und dem Strafrichter. Er hat besondere Rechte wie beispielsweise das zur Akteneinsicht zu jeder Zeit des Verfahrens und kennt die prozessualen Vorschriften.
Jugendstrafrecht
Eine Besonderheit bei der Strafverteidigung stellt das Jugendstrafrecht dar. Speziell für Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und teilweise auch für Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) gilt das JGG (Jugendgerichtsgesetz).
Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht der Erziehungsgedanke. Es geht also nicht, wie im Erwachsenenstrafrecht, hauptsächlich um die Bestrafung. Die Gerichtsverhandlungen sind in diesen Fällen nicht öffentlich.
Die Betreuung der Jugendlichen ist in diesen Verfahren besonders wichtig. Rechtsanwalt Berger kann diesbezüglich auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken, da er sich in der Vergangenheit mehrfach in der Jugendarbeit engagiert hat.
Kosten des Verfahrens und der Verteidigung
Im Falle einer Verurteilung trägt der Verurteilte die Verfahrenskosten und die Gebühren des Rechtsanwalts. Bei einem Freispruch erstattet die Staatskasse einen Teil der Gebühren des Rechtsanwaltes in Höhe der gesetzlichen Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Verfahrenskosten.
Vermögensdelikte
Zu den wichtigsten Vermögensdelikten gehören Diebstahl, Raub, Betrug und Unterschlagung. Oft werden bei diesen Delikten eine Vielzahl von Taten gleichzeitig abgeurteilt. Dann ist es erforderlich, dass aus den Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet wird. Bei Vorliegen eines Haftgrundes befinden sich die Beschuldigten oft mehrere Monate in Untersuchungshaft. Erstes Ziel der Strafverteidigung ist in diesen Fällen, dass der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen wird.
Körperverletzung
Im Bereich der Körperverletzung gibt es verschieden Stufen:
Eine fahrlässige Körperverletzung kann schon gegeben sein, wenn man im Straßenverkehr die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen anderen Menschen verletzt. Ein Beispiel: Während der Fahrt bedient man sein Navigationsgerät und infolge dieser Unachtsamkeit verursacht man einen Unfall, bei dem ein anderer verletzt wird.
Die schwerste Form stellt die Körperverletzung mit Todesfolge dar. Hier beträgt die Mindeststrafe drei Jahre Freiheitsstrafe.
Aber das Spektrum ist weit gefächert. Auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen oder die Beteiligung an einer Schlägerei fallen in den Bereich der Körperverletzungsdelikte.
Aussagedelikte
Falschaussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides statt fallen in die Kategorie der Aussagdelikte. Hiervor kann in einem Prozess nur gewarnt werden, da das geschützte Rechtsgut die staatliche Rechtspflege ist. Richter reagieren auf diese Delikte oft mit empfindlichen Strafen.
Häufiges Beispiel ist der gute Freund, der ein falsches Alibi abgibt oder die Ehefrau, die zu Gunsten ihres Mannes (oft nicht ganz freiwillig) falsch aussagt. Zwar gilt im Strafprozess, dass der Angeklagte das Recht hat, zu lügen. Zeugen unterliegen jedoch der Wahrheitspflicht. Und wer als Angeklagter einen Zeugen anstiftet, vor Gericht die Unwahrheit zu sagen, kann wegen Anstiftung zur Falschaussage bestraft werden.
Andere Rechtsgebiete
Wir vertreten Sie in allen strafrechtlichen Rechtsgebieten. Schildern Sie uns einfach den Ihnen zur Last gelegten Vorwurf und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Nebenklage (Opferschutz)
Als Opfer einer Straftat hat man in vielen Fällen die Möglichkeit, sich durch einen Anwalt vor Gericht vertreten zu lassen. Man tritt als sogenannter Nebenkläger auf. Der Rechtsanwalt des Nebenklägers kann aktiv auf den Prozess einwirken. Er hat das Recht zur Akteneinsicht, kann Beweisanträge stellen und Zeugen befragen. Zusätzlich können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Täter im Strafverfahren geltend gemacht werden, ohne ein zusätzliches Zivilverfahren zu betreiben.
Weitergehende Hinweise zum Opferschutz erhalten Sie auch vom Weißen Ring e.V. (siehe unter Links).
Privatklage
Einige Verfahren werden trotz Strafanzeige und Strafantrag des Geschädigten durch die Staatsanwaltschaft mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Der Betroffene hat in vielen dieser Fällen jedoch dann die Möglichkeit, zunächst auf eigene Kosten das Verfahren zu betreiben (vergleichbar wie im Zivilrecht). Im Falle einer Verurteilung steht dem Privatkläger dann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten gegen den Schädiger zu.
Verkehrsdelikte
Zu den Straftaten im Verkehr zählen folgende Delikte: Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Bei einer Verurteilung wird zusätzlich zu einer Strafe in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrzeit angeordnet, in der die Fahrerlaubnis nicht neu erteilt wird. Diese Sperrfrist liegt bei Ersttätern oft bei zwölf Monaten.
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt hier in der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Eine Sperrzeitverkürzung ist dabei oft mit der Hilfe eines Anwaltes möglich.
Betäubungsmittelrecht
Unter Betäubungsmitteln versteht man alle gängigen und bekannten Drogen: Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin (= Speed), Ecstasy (= Pillen), LSD (Trips) und Heroin. Der Konsum ist in Deutschland zwar nicht strafbar. Jeder Besitz, Erwerb und Handel wird jedoch bestraft. Dies gilt auch für kleinste Mengen. Jedoch kann in diesen Fällen, wenn lediglich Eigenkonsum vorliegt, von Strafe abgesehen werden.
Bei der Höhe der Strafen ist ein Nord-Süd-Gefälle zu beobachten. Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg fallen Strafen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sehr viel höher aus, als in den mittel- oder norddeutschen Bundesländern.
Sachbeschädigung
Wer fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, begeht eine Sachbeschädigung. Dies ist den meisten Menschen bewusst. Aber seit Einführung des § 303 II StGB wird derjenige ebenfalls wegen Sachbeschädigung bestraft, der unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Diese Vorschrift wurde hauptsächlich geschaffen, um das Graffiti sprühen besser verfolgen zu können.
Nachstellung (= Stalking)
Der Gesetzgeber hat nach langer Zeit endlich reagiert und seit diesem Jahr das sogenannte Stalking unter Strafe gestellt. Juristisch spricht man von der Nachstellung. Derjenige wird bestraft, der einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich die räumliche Nähe aufsucht, versucht, Kontakt herzustellen, Waren für einen anderen bestellt oder ihn oder einen seiner nahen Angehörigen bedroht. Voraussetzung ist, dass durch die Nachstellung die Lebensgestaltung des Stalking-Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird.