Strafrecht

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Strafverteidigung. Sollte Ihnen eine Straftat zur Last gelegt werden, empfiehlt es sich, schnellstmöglich einen Anwalt zu konsultieren.

Nebenklage (Opferschutz)

Als Opfer einer Straftat hat man in vielen Fällen die Möglichkeit, sich durch einen Anwalt vor Gericht vertreten zu lassen. Man tritt als sogenannter Nebenkläger auf. Der Rechtsanwalt des Nebenklägers kann aktiv auf den Prozess einwirken. Er hat das Recht zur Akteneinsicht, kann Beweisanträge stellen und Zeugen befragen. Zusätzlich können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Täter im Strafverfahren geltend gemacht werden, ohne ein zusätzliches Zivilverfahren zu betreiben.

Weitergehende Hinweise zum Opferschutz erhalten Sie auch vom Weißen Ring e.V. (siehe unter Links).

Privatklage

Einige Verfahren werden trotz Strafanzeige und Strafantrag des Geschädigten durch die Staatsanwaltschaft mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Der Betroffene hat in vielen dieser Fällen jedoch dann die Möglichkeit, zunächst auf eigene Kosten das Verfahren zu betreiben (vergleichbar wie im Zivilrecht). Im Falle einer Verurteilung steht dem Privatkläger dann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten gegen den Schädiger zu.

Verkehrsdelikte

Zu den Straftaten im Verkehr zählen folgende Delikte: Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Bei einer Verurteilung wird zusätzlich zu einer Strafe in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrzeit angeordnet, in der die Fahrerlaubnis nicht neu erteilt wird. Diese Sperrfrist liegt bei Ersttätern oft bei zwölf Monaten.

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt hier in der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Eine Sperrzeitverkürzung ist dabei oft mit der Hilfe eines Anwaltes möglich.

Betäubungsmittelrecht

Unter Betäubungsmitteln versteht man alle gängigen und bekannten Drogen: Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin (= Speed), Ecstasy (= Pillen), LSD (Trips) und Heroin. Der Konsum ist in Deutschland zwar nicht strafbar. Jeder Besitz, Erwerb und Handel wird jedoch bestraft. Dies gilt auch für kleinste Mengen. Jedoch kann in diesen Fällen, wenn lediglich Eigenkonsum vorliegt, von Strafe abgesehen werden.

Bei der Höhe der Strafen ist ein Nord-Süd-Gefälle zu beobachten. Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg fallen Strafen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sehr viel höher aus, als in den mittel- oder norddeutschen Bundesländern.

Sachbeschädigung

Wer fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört, begeht eine Sachbeschädigung. Dies ist den meisten Menschen bewusst. Aber seit Einführung des § 303 II StGB wird derjenige ebenfalls wegen Sachbeschädigung bestraft, der unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Diese Vorschrift wurde hauptsächlich geschaffen, um das Graffiti sprühen besser verfolgen zu können.

Nachstellung (= Stalking)

Der Gesetzgeber hat nach langer Zeit endlich reagiert und seit diesem Jahr das sogenannte Stalking unter Strafe gestellt. Juristisch spricht man von der Nachstellung. Derjenige wird bestraft, der einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich die räumliche Nähe aufsucht, versucht, Kontakt herzustellen, Waren für einen anderen bestellt oder ihn oder einen seiner nahen Angehörigen bedroht. Voraussetzung ist, dass durch die Nachstellung die Lebensgestaltung des Stalking-Opfers schwerwiegend beeinträchtigt wird.