Infos zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind die Rechte und Pflichten des Mieters als auch Vermieters zu wahren.
Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind die Rechte und Pflichten des Mieters als auch Vermieters zu wahren.
Mieterschutz
Im Rahmen von Wohnraummietverträgen bestehen gewisse Schutzvorschriften, die einem Mieter zugutekommen. Insbesondere gibt es Widerspruchsrechte im Rahmen einer Kündigung und gesetzliche Regelungen zu geforderten Schönheitsreparaturen oder falscher Betriebskostenabrechnung. Bei Gewerberaummietverhältnissen sind die gesetzlichen Vorschriften ebenso zu berücksichtigen. Wir beraten Sie bei Fragen zu diesen genannten Angelegenheiten, als auch bei Fragen zu Mieterhöhungen, Untervermietung oder Mietaufhebungsvertrag. Unter gewissen Voraussetzungen steht dem Mieter ein Recht auf Mietminderung zu, die in engen Grenzen zu prüfen sind. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in diesen Fragen beratend und gestaltend zur Seite.
Beratung des Vermieters
Beratend stehen wir Ihnen umfassend zur Seite bei der Ausarbeitung und Gestaltung von Mietverträgen. Ein Mietvertrag kann schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Bei Abschluss des Mietvertrages sollten bestimmte Inhalte aufgenommen werden, wie die Parteien, das Mietobjekt, die Mietdauer, der Mietzweck und die Miethöhe. In diesem Zusammenhang darf angemerkt werden, dass eine Prüfung Ihres Mietvertrages erforderlich sein kann, sollten unwirksame Vertragsklauseln im Raum stehen.
Mietverhältnisse können nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt, als auch unter gewissen Voraussetzungen außerordentlich werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Empfänger im Original zugehen. Sollte eine Kündigung zu Unrecht ausgesprochen werden, so ist die Rücksprache mit einem Anwalt unerlässlich. Der Vermieter kann nach einer Kündigung eine Räumungsklage gegen den Mieter anstreben, sollte die Mietwohnung nicht ordnungsgemäß geräumt werden. Dabei muss der Vermieter in Vorleistung gehen, auch was die Kosten des Gerichtsvollziehers angeht. Diese Kosten können im Rahmen einer Räumungsklage tituliert werden. Laufen erhebliche Mietrückstände auf, so steht Ihnen als Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Zudem ist zu raten, die Rückstände gerichtlich titulieren zu lassen. Häufiger Streitpunkt zwischen den Mietparteien ist die Pflicht zur Schönheitsreparatur oder Renovierung. Anwaltliche Beratung ist bei diesen Streitpunkten von Vorteil, um vor allem die aktuelle Bundesgerichtshofrechtsprechung zu berücksichtigen und auch zukünftige Verhaltensweisen von Mieter und Vermieter zweifelfrei zu regeln.