Infos zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind die Rechte und Pflichten des Mieters als auch Vermieters zu wahren.

Mietverhältnisse können nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt, als auch unter gewissen Voraussetzungen außerordentlich werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Empfänger im Original zugehen. Sollte eine Kündigung zu Unrecht ausgesprochen werden, so ist die Rücksprache mit einem Anwalt unerlässlich. Der Vermieter kann nach einer Kündigung eine Räumungsklage gegen den Mieter anstreben, sollte die Mietwohnung nicht ordnungsgemäß geräumt werden. Dabei muss der Vermieter in Vorleistung gehen, auch was die Kosten des Gerichtsvollziehers angeht. Diese Kosten können im Rahmen einer Räumungsklage tituliert werden. Laufen erhebliche Mietrückstände auf, so steht Ihnen als Vermieter das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Zudem ist zu raten, die Rückstände gerichtlich titulieren zu lassen. Häufiger Streitpunkt zwischen den Mietparteien ist die Pflicht zur Schönheitsreparatur oder Renovierung. Anwaltliche Beratung ist bei diesen Streitpunkten von Vorteil, um vor allem die aktuelle Bundesgerichtshofrechtsprechung zu berücksichtigen und auch zukünftige Verhaltensweisen von Mieter und Vermieter zweifelfrei zu regeln.