Infos zum Rechtsgebiet Internetrecht & Ebay

Ob Unternehmer oder Privatperson, wir beraten Sie unter anderem bei folgenden Themen:

Betrug im Internet

Der Betrug im Internet nimmt immer mehr zu. Der Verkauf von Artikeln über Ebay ohne spätere Lieferung der Ware ist nur ein einfaches Beispiel. Trickreicher sind fingierte Autoverkäufe bei Autoscout24. Die Überweisung des Kaufpreises erfolgt in diesen Fällen auf sogenannte Treuhandkonten einer Treuhandfirma. Diese existieren jedoch in Wirklichkeit gar nicht. Die Betrüger erstellen in diesen Fällen sogar Internetseiten für die nicht existierenden Treuhandfirmen. Es empfiehlt sich, jeden Betrugsfall zur Anzeige zu bringen. Dem Anzeigenerstatter entstehen dadurch keinerlei Kosten.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Nicht alles was Unternehmer in AGB regeln, ist zulässig. Sämtliche Bestimmungen in AGB unterliegen einer Inhaltskontrolle. Eine Unwirksamkeit kann sich schon daraus ergeben, dass Bestimmungen nicht klar und verständlich sind. Der BGH hat beispielsweise entschieden, dass versteckte Preisklauseln in AGB unzulässig sind. Gerne überprüfen wir Ihre AGB auf die rechtliche Zulässigkeit oder erstellen für Sie individuelle AGB. Teure Abmahnungen können somit vermieden werden.

Verträge im Internet und Widerrufsrecht

Auch im Internet geschlossen Verträge sind wirksam. Oft steht einem Verbraucher jedoch ein gesetzliches Widerrufsrecht (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen) zu. Die Widerrufsfrist ist von verschiedenen Faktoren abhängig und beträgt im kürzesten Fall zwei Wochen, in der Regel meist jedoch ein Monat nach Mitteilung der Belehrung.

In dieser Zeit kann man sich problemlos wieder von dem Vertrag lösen. Vorgeschrieben ist lediglich die Textform des Widerrufs. Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung erlischt das Widerrufsrecht sogar überhaupt nicht.