Die Zahlungsmoral von Schuldnern hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich abgenommen. Sie als Unternehmer oder Privatperson müssen sich nicht neben Ihrer Arbeit zusätzlich darum kümmern, dass offene Forderungen beglichen werden. Diese Tätigkeit kann auch durch einen Rechtsanwalt ausgeführt werden.
Die Kosten des Forderungseinzug sind zwar zunächst von Ihnen selbst zu tragen. Da der Schuldner sich aber mit seiner Zahlung regelmäßig in Verzug befindet, können Sie die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts in aller Regel als Verzugsschaden geltend machen; Ihr Schuldner hat also letztlich diese Mehrkosten zu tragen.
Bei der Einziehung Ihrer Forderungen können und würden wir Sie sehr gerne unterstützen. Dabei können wir folgende Leistungen anbieten:
Außergerichtliche Kontaktierung des Schuldners (per Brief oder telefonisch) und Geltendmachung Ihrer Forderung.
Gegebenenfalls Vereinbarung einer Stundung oder Zahlungsvereinbarung
Gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klage)
Betreiben der Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher)
Wenn Sie uns als Unternehmer Ihr gesamtes Mahnwesen übertragen möchten, können wir Ihnen günstige Sonderkonditionen anbieten. zurück
Keltergasse 5