Infos zum Rechtsgebiet Forderungseinzug

Bei der Einziehung Ihrer Forderungen können und würden wir Sie sehr gerne unterstützen. Dabei können wir folgende Leistungen anbieten:

Außergerichtliche Kontaktierung des Schuldners (per Brief oder telefonisch) und Geltendmachung Ihrer Forderung.

Gegebenenfalls Vereinbarung einer Stundung oder Zahlungsvereinbarung

Gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Klage)

Betreiben der Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher)

Wenn Sie uns als Unternehmer Ihr gesamtes Mahnwesen übertragen möchten, können wir Ihnen günstige Sonderkonditionen anbieten. zurück