Infos zum Rechtsgebiet Familienrecht
Das Familienrecht umfasst sämtliche Belange, die das Eherecht, die Scheidung, den Unterhalt, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Lebenspartnerschaft, das Recht der Familie, die Abstammung, die Adoption betreffen.
Beratung vor der Eheschließung
Um bereits im Vorfeld Konflikte zu vermeiden, ist bei Eingehen einer Ehe, der Abschluss eines Ehevertrages von Vorteil. Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich können in Ihrem Interesse geregelt werden. Notwendig hierzu ist eine umfassende Beratung und Betrachtung Ihrer persönlichen Situation.
Ehescheidung
Die Zahl der Ehescheidungen nimmt in Deutschland konstant an. Rechtliche Beratung ist dabei unerlässlich, um einer faire Lösung zu finden. Gemeinsam wollen wir für Sie spezielle Regelungen finden, insbesondere die Vereinbarung einer Trennung- oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
Im Rahmen des gesetzlichen Güterstandes ist bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich durchzuführen.
Ist Gütertrennung vereinbart, findet bei Scheidung der Ehe ein Zugewinnausgleich nicht statt.
Trennen sich Eheleute und lassen sich dann scheiden, ist der vorhandene Hausrat zu trennen. Um eine faire Aufteilung zu ermöglichen, streben wir eine einvernehmliche Lösung an und setzen uns für Ihre Interessen ein.
Zusätzlich ist bei jeder Scheidung der Versorgungsausgleich durchzuführen. Es findet eine Ausgleichung der während der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Altersversorgung zwischen den Ehepartnern. Auch bei kinderlosen Eheleuten ist der Versorgungsausgleich durch das Familiengericht durchzuführen. Bei einer Ehezeit von unter drei Jahren findet dieser Versorgungsausgleich nicht statt und auch wenn die Durchführung durch notariellen Vertrag ausgeschlossen wurde
Unterhalt nach Trennung und Scheidung
Nach einer Trennung und der darauffolgenden Scheidung hat der bedürftige Partner gegenüber dem Unterhaltspflichtigen Ansprüche auf Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Der Familienunterhalt wandelt sich im Rahmen der Trennung in einen Anspruch auf einen monatlichen im Voraus geschuldeten Unterhaltsbetrag. Hierbei ist streng zwischen der Trennungszeit und der Zeit nach der Ehe zu unterscheiden.
Zudem haben die Kinder der Ehe, als auch uneheliche Kinder Anspruch auf Unterhalt bis Abschluss der Ausbildung.
In diesem Zusammenhang werden wir Ihre Leistungsverhältnisse und den bestehenden Bedarf umfassend und rechtlich prüfen. Unterhalt kann derjenige verlangen, welcher während der Ehe nicht oder nur teilweise berufstätig war und wer nicht in der Lage ist aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen seinen Lebensbedarf nicht selbst decken kann.
Elterliche Sorge und Umgang
Um nach einer Scheidung tragbare Familienverhältnisse für die Kinder zu schaffen, ist es essentiell einen verantwortungsbewussten Umgang zu regeln. Die gemeinsame Sorge ist der gesetzliche Regelfall.
Wird von keinem der Eheleute kein Sorgerechtsantrag gestellt und muss das Gericht nicht von Amts wegen aufgrund einer massiven Gefährdung des Kindes eingreifen, bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Sollte die elterliche Sorge vernachlässigt werden oder befindet sich das Kind bei einem Elternteil nicht in behüteter Obhut, so beraten wir Sie hinsichtlich der übertragung des alleinigen Sorgerechts und der Rechtsanwalt kann bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellen.
Internationales Privatrecht
Besondere Ansprüche an den Rechtsbeistand werden bei heute häufigen internationalen Eheschließungen und -scheidungen nach inner- und außereuropäischem Recht gestellt. Dabei muss ein häufig komplexes Rechtssystem des Herkunftslandes sowohl bei der Eheschließung als auch bei einer möglichen Scheidung beachtet werden und mit dem hiesigen Recht in Einklang gebracht werden. Gerade im Umgangsrecht mit den Kindern sind internationale und lokale Gesetze gegeneinander abzuwägen um für beide Partner eine einvernehmliche Lösung zu finden und dabei den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Aufgrund meines vertieften Studiums im Internationalen Privatrecht und meiner bisherigen Tätigkeit im Familienrecht kann ich auf einen umfassenden Erfahrungsschatz zurückgreifen um Ihren Interessen gerecht zu werden.
Die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner
Seit dem Jahre 2001 können in Deutschland lebende Paare eine Lebenspartnerschaft eingehen. Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz besteht die Möglichkeit seine Beziehung rechtlich zu schützen.
Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe sehr ähnlich in ihren Voraussetzungen und Wirkungen.
Auch bei diesen Partnerschaften sind Trennungen nicht auszuschließen. Hierbei erfolgt keine Scheidung, sondern eine Aufhebung. Die Voraussetzungen sind denen der Scheidung angeglichen, insbesondere ist ein Trennungsjahr von einem Jahr und die Wiederherstellung der partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft darf nicht erwartet werden.
Auf Antrag beider Parteien oder auf Zustimmung einer der Partner kann das Familiengericht die Partnerschaft aufheben.
Verfahrenskosten
Im Familienrecht wird im Regelfall bei einer Scheidung und ihren Folgesachen eine Kostenaufhebung – die Gerichtskosten werden zwischen den Parteien geteilt, die Anwaltskosten hat jeder Ehepartner selbst zu tragen. Anders der Fall des Verfahrens über Unterhalt und im Zugewinnausgleichverfahren, hier hat der Verlierer sämtliche entstandene Kosten zu tragen. Im Fall fehlender Leistungsfähigkeit kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.