Infos zum Rechtsgebiet Erbrecht

In den nächsten 10 Jahren ist damit zu rechnen, dass Vermögenswerte in Höhe von mehr als 2 Billionen EUR vererbt werden. Dennoch ist es noch heute in vielen Familien ein Tabu zu Lebzeiten über den Erbfall zu sprechen. In vielen Fällen erweist sich dies als fataler Fehler und führt nicht selten zu einer ungewünschten Erbfolge oder aber zu ungünstigen steuerrechtlich relevanten Konstellationen. Neben der Trauer werden die Hinterbliebenen mit vielen kleinen und großen praktischen Hürden bei einem Todesfall konfrontiert.

Auslegung von Testamenten:

Aus dem Wortlaut eines Testaments ergibt sich nicht immer zweifelsfrei der letzte Wille des Erblassers. Wir legen Testamente aus und führen den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers ans Tageslicht.

Anfechtung einer letztwilligen Verfügung:

Lässt sich beispielsweise bei der Auslegung eines Testaments nur feststellen, dass der Erblasser das erklärte nicht gewollt hat, jedoch nicht, was der Erblasser stattdessen gewollt hat, führt die Auslegung nicht zum Ziel. Hier bleibt Raum für eine Anfechtung des Testaments.

Erbschein:

Der Erbschein stellt ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Wir vertreten Sie im Erbscheinverfahren.