Infos zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Dem Arbeitsrecht ordnen wir sämtliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit zu, insbesondere ist zu unterscheiden zwischen Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht.

Erholungsurlaub

Nach erbrachter Arbeitsleistung haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub bzw. Jahresurlaub.. Den Mindesturlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz. In diesem wird für jeden Arbeitnehmer eine Mindesturlaubsdauer, 20 Tage im Jahr, bei einer 5 Tage Woche geregelt. Der Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht erst nach einer Tätigkeitsdauer von 6 Monaten. Dabei ist das Kalenderjahr entscheidend. In bestimmen Fällen können Sie Sonderurlaub beantragen, wie etwa Todesfall, Hochzeit oder Geburt. Regelmäßig werden diese Freistellungen bezahlt. Während der Urlaubszeit steht Ihnen als Arbeitsnehmer Urlaubsentgelt zu, welches sich nach dem Einkommen der letzten 13 Wochen richtet. Urlaubsgeld kann der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt bezahlen.

Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Ist Ihnen zu Unrecht gekündigt worden, so kann der Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen und so Ihre Rechte umfassend geltend machen