Infos zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Dem Arbeitsrecht ordnen wir sämtliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit zu, insbesondere ist zu unterscheiden zwischen Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht.
Dem Arbeitsrecht ordnen wir sämtliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit zu, insbesondere ist zu unterscheiden zwischen Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht.
Arbeitszeit
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer, gleich welcher Branche sind die Arbeitszeitregelungen zu wahren. § 3 des Arbeitszeitgesetzes regelt, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Zum Teil hat der Arbeitnehmer überstunden abzuleisten. Dies ist eine Arbeitsleistung die der Arbeitnehmer über die regelmäßig verteilte Arbeitszeit hinaus erbringt. Er ist dazu nicht verpflichtet, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung besteht. Verweigern Sie zu Unrecht die Arbeitsleistung der überstunden, kann dies einen Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das Arbeitszeitgesetz regelt zudem Pausen und Ruhezeiten. Rechtliche Beratung kann hier erforderlich sein, die wir umfassend gewährleisten.
Vergütung
Jedem Arbeitnehmer steht als Gegenleistung für seine Tätigkeit Vergütungsanspruch zu. Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber, wenn Ihnen die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt oder die Ihnen nach Tarifvertrag zustehende Vergütung verwehrt wird. Dies betrifft auch vereinbarte Zuschläge oder Zulagen. Grundsätzlich ist die Höhe der Vergütung frei vereinbar, zu zahlen ist die ortsübliche Vergütungshöhe. Der Arbeitsvertrag kann mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Es gibt Fälle bei denen das Gehalt nicht in angemessener Höhe vereinbart ist und damit den Tatbestand des Lohnwuchers begründet. Dies vor allem dann, wenn der Lohn unter dem allgemeinen Lohnniveau liegt. In dieser Angelegenheit beraten wir Sie umfassend und können im notwendigen Fall Ihre Rechte aufgrund nichtiger Lohnvereinbarung gerichtlich durchsetzen.
Erholungsurlaub
Nach erbrachter Arbeitsleistung haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub bzw. Jahresurlaub.. Den Mindesturlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz. In diesem wird für jeden Arbeitnehmer eine Mindesturlaubsdauer, 20 Tage im Jahr, bei einer 5 Tage Woche geregelt. Der Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht erst nach einer Tätigkeitsdauer von 6 Monaten. Dabei ist das Kalenderjahr entscheidend. In bestimmen Fällen können Sie Sonderurlaub beantragen, wie etwa Todesfall, Hochzeit oder Geburt. Regelmäßig werden diese Freistellungen bezahlt. Während der Urlaubszeit steht Ihnen als Arbeitsnehmer Urlaubsentgelt zu, welches sich nach dem Einkommen der letzten 13 Wochen richtet. Urlaubsgeld kann der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt bezahlen.
Kündigung
Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Ist Ihnen zu Unrecht gekündigt worden, so kann der Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen und so Ihre Rechte umfassend geltend machen